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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über die Erstellung eines Internetauftrittes (Verbraucher)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die im Rahmen einer, zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes erbracht werden.

Sie gelten nicht für die Softwareerstellung, die Softwarepflege oder den Softwarekauf.

1. Leistungsbeschreibung

1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erstellung eines Internetauftrittes entsprechend der Vereinbarung sowie den darin enthaltenen Vorgaben des Auftraggebers und die Übergabe des erstellten Internetauftrittes auf einem geeigneten Datenträger an den Auftraggeber.

1.2 Der Auftraggeber kann als zusätzliche Leistung vom Auftragnehmer das Aufspielen des Internet-Auftritts auf einem vom Auftraggeber zu benennenden Server verlangen.

1.3 Gegenstand des Vertrages ist nicht das Hosting des Internetauftritts durch den Auftragnehmer; Gegenstand des Vertrages ist ebenfalls nicht die Pflege des Internetauftritts, ferner nicht die Erstellung von Software.

2. Erstellung des Internetauftritts

2.1 Der Internetauftritt wird entsprechend der vereinbarten Beschreibung erstellt. Der Umfang der Seiten (Webpages) und der Zweck, zu dem der Internetauftritt erstellt wird, wird durch die Vereinbarung bestimmt.

2.2 Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer Vorgaben zum Internetauftritt machen. Er hat diese Vorgaben auf die Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften und Rechten Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber versichert, dass die Vorgaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

2.3 Die Prüfung des gesamten Internet-Auftritts auf dessen Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben ist Aufgabe des Auftraggebers. Der Auftragnehmer nimmt eine solche Prüfung nicht vor; sie ist ihm aufgrund beratungsrechtlicher Vorschriften nicht gestattet.

2.4 Soweit der Auftraggeber es wünscht, dass besondere Elemente in den Internetauftritt eingebunden werden, hat der Auftraggeber dieser dem Auftragnehmer auf erstes Anfordern in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
• elektronische Bilder: .gif oder .jpeg-format
• elektronische Textdokumente: word
• elektronische Tabellendokumente: excel

2.5 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erstellung des Internet-Auftritts die hierfür notwendigen einfachen Nutzungsrechte an den Dokumenten und Elementen ein.

2.6 Der Internetauftritt wird zu dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt erstellt und dem Auftraggeber auf einem geeigneten dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Mit der Übergabe des Datenträgers ist der Internet-Auftritt dem Auftraggeber abgeliefert.

2.7 Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer das Aufspielen des Internet-Auftritts auf einen bestimmten Server, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Anfordern sämtliche hierfür notwendigen Zugangsdaten zu benennen. Die Zugangsdaten sind vom Auftragnehmer vertraulich zu behandeln und nach dem Aufspielen des Internet-Auftritts zu vernichten. Die Vernichtung ist schriftlich zu bestätigen.

3. Mängelansprüche

3.1 Die Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den Regelungen des Kaufrechts mit folgender Maßgabe:

3.1.1 Ein Mangel liegt vor, wenn der Internet-Auftritt die vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist oder sich zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung nicht eignet.

3.1.2 An der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Internet-Auftritts fehlt es insbesondere, wenn nicht die vereinbarte Anzahl der Seiten (Webpages) erstellt wurde, der Internet-Auftritt nicht die oder nicht alle vereinbarten Elemente und Dokumente beinhaltet. An der vereinbarten Beschaffenheit fehlt es ferner, wenn die Browserfähigkeit nicht wie vereinbart hergestellt wurde oder sonstige, das Erscheinungsbild des Internet-Auftritts betreffende sonstige vertraglichen Absprachen nicht eingehalten wurden..

3.1.3 An der vertraglich vorausgesetzten Verwendung des Internetauftritts fehlt es insbesondere, wenn es an der Funktionsfähigkeit des Internet-Auftritts fehlt, beispielsweise bei fehlerhaften oder nicht funktionierenden Hyperlinks oder Plug-Ins.

3.1.4 Kein Mangel, insbesondere keine mangelnde Eignung des Internet-Auftritts zur gewöhnlichen Verwendung oder der zu erwartenden Beschaffenheit liegt vor, wenn dieser, aufgrund der Vorgaben des Auftraggebers Rechte Dritter verletzt oder teilweise oder vollständig gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

3.1.5 Im Falle des Auftretens eines Mangels kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung (Nacherfüllung) des Internet-Auftritts verlangen.

3.1.6 Der Auftragnehmer kann die gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Falle auf die andere Form der Nacherfüllung.

3.1.7 Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der geltend gemachte Mangel auch nach dem zweiten Versuch nicht beseitigt werden konnte.

3.1.8 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und, sofern dem Auftragnehmer ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz verlangen. Anstelle des Schadensersatzes steht dem Auftraggeber der Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu. Der Auftraggeber ist daneben zur Minderung der auf die Updates entfallenden monatlichen Vergütung berechtigt.

3.1.9 Führt die Nachlieferung zur Fehlerbeseitigung, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer den Datenträger mit dem Internet-Auftritt zurückzugewähren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber den Wertersatz der durch Einsatz des Updates gezogenen Nutzungen oder der böswillig nicht gezogenen Nutzungen zu verlangen.

3.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Ablieferung des Datenträgers und beträgt zwei Jahre.

4. Haftung

4.1 Der Auftragnehmer haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie die seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Der Auftragnehmer haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalpflichten) und es sich bei den entstandenen Schäden um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

4.3 Im Falle der Haftung für leichte Fahrlässigkeit, 4.2. wird die Höhe des Schadensersatz-anspruches auf das XXXfache der vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung beschränkt.

4.4 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.

4.5 Der Auftragnehmer haftet für den Verlust von Daten, Programmen etc. nur in der Höhe des Aufwandes, der für die Wiederherstellung der Daten bei einer dem Auftraggeber anwendungsadäquaten Datensicherung notwendig wäre.

4.6 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Elementen für den Internetauftritt und hinsichtlich der Umsetzung der von ihm gemachten Vorgaben freistellen. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

5. Vergütung

5.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vereinbarung. 25 % des vereinbarten Vergütungsbetrages sind bei Abschluss des Vertrages sofort fällig. Die weiteren 75 % des vereinbarten Betrages sind bei Übergabe des Datenträgers durch den Auftraggeber zur Zahlung fällig.

5.2 Das Aufspielen des Internet-Auftritts wird entsprechend der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5.3 Im Falle des Verzugs durch Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6. Kündigung des Vertrages

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen bis zur Ablieferung des Internet-Auftritts gemäß 2.5, 2.6. Die durch den Auftragnehmer bis zur Kündigung erbrachten Leistungen werden in diesem Falle pauschal durch Zahlung von 2/3 der vereinbarten Netto-Vergütung zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer abgegolten. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages keine oder tatsächlich nur einen geringeren Umfang an Leistungen oder Aufwendungen erbracht hat.

7. Zurückbehaltungsrechte

7.1 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber aus anderen, als aus auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

7.2 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Forderungen gegenüber den Auftragnehmer ist nur zulässig, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen den Auftragnehmer handelt.

8. Schriftlichkeitserfordernis

Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form genügt der Schriftform nicht. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftlichkeitserfordernisses.