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Allgemeine Einkaufsbedingungen für Hardware

 

1. Anwendungsbereich

Gegenstand dieses Vertrages ist der Kauf von Hardware. Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind (Firmware), schließt der Begriff „Hardware“ im folgenden solche Programme mit ein.

Alle Einkäufe und Bestellungen von Hardware durch den Käufer erfolgen auf der Grundlage dieser AGB.

2. Lieferung

2.1 Die in der Vereinbarung bezeichnete Hardware ist in der dort beschriebenen Anzahl und in der beschriebenen Weise an den Sitz des Käufer zu liefern.

2.2 Wird die Hardware an den Sitz des Käufers versandt, erfolgt der Versand bis zur Ablieferung beim Käufer auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.

2.3 Die Lieferung hat zu dem im Auftrag beschriebenen Termin zu geschehen. Im Verzugsfalle ist der Käufer ist zur Geltendmachung des Verzugsschadens berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch den Käufer bleibt vorbehalten

Daneben ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn und soweit eine Fristsetzung entbehrlich oder unzumutbar ist.

3. Kaufpreis

3.1 Der Kaufpreis wird vertraglich vereinbart. Er wird 2 Wochen nach Ablieferung der Hardware beim Käufer fällig.

3.2 Erfüllt der Käufer trotz Fälligkeit seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so kommt er nur durch schriftliche Mahnung in Verzug. Im Verzugsfalle hat der Käufer die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

4. Mängelansprüche

4.1 Der Kunde hat die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB zu beachten. Bei einer erheblichen Anzahl der gelieferten Hardwareartikel genügt zur Einhaltung der Untersuchungspflichten die Durchführung von Stichproben in angemessenem Umfang.

4.2 Die in der Vereinbarung bezeichneten Hardware ist mangelhaft, wenn sie bei Ablieferung nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, oder sich für die nach der Vereinbarung vorausgesetzte Verwendung nicht eignet.

4.3 Ist die Lieferung der Hardware oder einzelne Teile der Lieferung mangelhaft, so ist der Käufer berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Steht dem Käufer gegenüber dem Verkäufer ein Anspruch auf Nacherfüllung zu, so wählt der Käufer bereits jetzt die Nachlieferung. Eine Nachbesserung durch den Verkäufer ist ausgeschlossen.

4.4 Die Nachlieferung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nachlieferung fehl oder ist der Verkäufer hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Käufer berechtigt, die vereinbarte Vergütung auch bei unerheblichen Mängeln zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; sofern dem Verkäufer ein Verschulden zur Last fällt kann der Käufer Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

4.5 Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Hardware beim Käufer.

4.6 Wenn der Käufer die dem Endabnehmer verkaufte Hardware als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Endabnehmer den Kaufpreis gemindert hat, ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer berechtigt, ohne Fristsetzung Nacherfüllung entsprechend 4.3 zu verlangen. Darüber hinaus stehen ihm gegen den Verkäufer die Ansprüche nach 4.4 zu.

4.7 Der Käufer kann von dem Verkäufer Ersatz der Aufwendungen verlangen, die der Käufer im Verhältnis zum Endabnehmer bei Erfüllung der Nacherfüllungspflichten zu tragen hatte. Die Höhe der Aufwendungen ist auf Anforderung durch den Verkäufer nachzuweisen.

5. Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt für sämtliche Pflichtverletzungen aus und im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages. Dies gilt auch für eine Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

6.1 Dem Käufer steht gegenüber dem Verkäufer ein unbeschränktes Zurückbehaltungsrecht zu.

6.2 Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer berechtigt, mit fälligen gegenüber dem Verkäufer bestehenden Forderungen aufzurechnen.

7. Kollidierende Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nicht Vertragsgegenstand, auch dann, wenn der Käufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Einbeziehungen der Geschäftsbedingungen des Verkäufers oder Dritter durch schlüssiges Handeln sind ausgeschlossen, insbesondere werden durch die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie die Zahlung Geschäftsbedingungen des Verkäufers nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Die Vereinbarung unterliegt Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

8.2 Erfüllungsort ist der vereinbarte Lieferort.

8.3 Für sämtliche aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sich ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien wird der Sitz des Kunden als Gerichtsstand vereinbart.